Wartung & Sicherheit 9 Min. Lesezeit
Brückenkran sicher bedienen: Kranführer, Anschlagen und tägliche Kontrollen
Wer darf einen Brückenkran führen, was prüft der Kranführer bei Arbeitsbeginn, wie wird richtig angeschlagen? Die Regeln aus BetrSichV und DGUV Vorschrift 52, Neigungswinkel und Handzeichen.
Ervan Cranes Engineering
Einen Brückenkran sicher bedienen heißt: Nur geeignete, unterwiesene und beauftragte Kranführer steuern den Kran, sie prüfen bei Arbeitsbeginn Bremsen und Notendhalteinrichtungen, Lasten werden fachgerecht angeschlagen und jede Bewegung folgt klaren Regeln und Zeichen. Niemand hält sich unter schwebenden Lasten auf, niemand fährt am Haken mit, und ein Kran mit sicherheitsrelevanten Mängeln wird stillgesetzt.
Wer darf einen Brückenkran oder Laufkran führen?
Nach § 29 der DGUV Vorschrift 52 „Krane“ darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Führen eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- körperlich und geistig geeignet sind,
- im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihm ihre Befähigung nachgewiesen haben und
- erwarten lassen, dass sie die übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Jüngere dürfen nach der Durchführungsanweisung nur zur Ausbildung unter Anleitung und ständiger Aufsicht erfahrener Personen eingesetzt werden. Der Unternehmer muss Kranführer mit ihrer Aufgabe beauftragen. Die Schriftform schreibt § 29 nur für ortsveränderliche kraftbetriebene Krane vor; zur Dokumentation ist eine schriftliche Beauftragung aber auch beim Brückenkran sinnvoll. Für handbetriebene Krane gilt § 29 nicht.
Die Betriebssicherheitsverordnung ergänzt in § 12: Beschäftigte werden vor der ersten Verwendung unterwiesen, die Unterweisung wird regelmäßig, mindestens einmal jährlich, wiederholt und schriftlich dokumentiert, und Arbeitsmittel mit besonderen Gefährdungen dürfen nur beauftragte Beschäftigte verwenden. Vor der ersten Verwendung stellt der Arbeitgeber außerdem eine schriftliche Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache bereit; eine mitgelieferte Betriebsanleitung genügt, wenn sie die nötigen Angaben enthält (§ 12 Abs. 2 BetrSichV). Wie Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis ablaufen, beschreibt der DGUV Grundsatz 309-003; Praxiswissen bündelt die DGUV Information 209-012 „Kranführer“.
Am Hängetaster oder mit Funksteuerung ist der Kranführer oft zugleich Anschläger und Einweiser und braucht dann das Wissen für alle drei Aufgaben. Für das selbstständige Anschlagen gelten nach DGUV Regel 109-017 (Abschnitt 3.4) vergleichbare Anforderungen: mindestens 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung, Qualifikation und nachgewiesene Befähigung, Zuverlässigkeit und eine Beauftragung, die schriftlich erteilt werden sollte. Die Steuerungsarten vergleicht unser Beitrag Kransteuerung: Hängetaster, Funk oder Führerhaus.
Was prüft der Kranführer bei Arbeitsbeginn?
§ 30 DGUV Vorschrift 52 verpflichtet den Kranführer, bei Arbeitsbeginn die Funktion der Bremsen und Notendhalteinrichtungen zu prüfen, den Kran auf augenfällige Mängel zu beobachten und bei Funksteuerung die Zuordnung von Steuergerät und Kran zu prüfen. Bei Mängeln, die die Sicherheit gefährden, stellt er den Kranbetrieb ein; alle Mängel meldet er dem Aufsichtführenden, beim Schichtwechsel auch seinem Ablöser. Maßgeblich ist die Betriebsanleitung des Krans; die Tabelle fasst typische Punkte zusammen.
| Kontrolle | So wird geprüft | Wenn nicht in Ordnung |
|---|---|---|
| Arbeitsbereich und Kranbahn | Fahrweg und Absetzfläche frei; keine Hindernisse, keine Unbefugten, ausreichende Beleuchtung | Erst beginnen, wenn der Bereich sicher ist |
| Vorherige Schicht | Gemeldeter Mangel, Schloss oder Sperrschild vorhanden? | Gesperrten Kran nicht einschalten |
| Haken, Hakenmaulsicherung, Seil oder Kette | Sichtprüfung: aufgeweitetes Hakenmaul, Risse, Drahtbrüche, Quetschungen, Knicke; Sicherung schließt selbsttätig | Kran nicht benutzen, Mangel melden |
| Hängetaster oder Funksteuerung | Gehäuse, Kabel und Richtungssymbole intakt; Bewegung stoppt beim Loslassen; Sender diesem Kran zugeordnet | Steuergerät nicht benutzen, ersetzen |
| Not-Halt | Alle Bewegungen stoppen | Kran nicht benutzen |
| Bremsen | Haken sackt beim Anfahren und Halten nicht nach; Kran und Katze kommen auf dem gewohnten Bremsweg zum Stehen | Melden, Kran nicht benutzen |
| Oberer Hubendschalter | Haken ohne Last langsam anfahren: Er muss abschalten | Melden, Kran nicht benutzen |
| Warneinrichtungen | Hupe und gegebenenfalls Warnleuchte funktionieren | Melden |
| Anschlag- und Lastaufnahmemittel | Kennzeichnung lesbar; keine Schnitte, Quetschungen, Längungen oder Verformungen | Aussondern, nicht verwenden |
Was die einzelnen Einrichtungen leisten, erklärt unser Beitrag Sicherheitseinrichtungen am Brückenkran; die Aufgaben der Instandhaltung stehen in der Checkliste für die Kranwartung. Die Kontrolle bei Arbeitsbeginn ersetzt nicht die wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person (Sachkundiger), siehe Prüfung von Brückenkranen.
Wie wird richtig angeschlagen?
Eine sichere Kranfahrt beginnt, bevor die Last am Haken hängt. Der Anschläger gibt erst ein Zeichen, wenn vier Fragen geklärt sind:
- Wie schwer ist die Last? Gewicht vom Typenschild, aus der Zeichnung oder von der Waage übernehmen. Traversen, Magnete und Anschlagmittel hängen ebenfalls am Haken; sofern der Hersteller nichts anderes angibt, darf die Summe die Tragfähigkeit des Krans nicht überschreiten. Mehr dazu im Beitrag Lastaufnahmemittel für Brückenkrane.
- Wo liegt der Schwerpunkt? Den Haken senkrecht über den Schwerpunkt bringen, sonst kippt oder rutscht die Last beim Anheben.
- Passt das Anschlagmittel? Nur gekennzeichnete, unbeschädigte Anschlagmittel verwenden, an scharfen Kanten Kantenschutz einsetzen, im Hakengrund statt auf der Hakenspitze einhängen und auf die geschlossene Hakenmaulsicherung achten.
- Ist die Last gesichert? Lose Teile sichern. Das Hubseil oder die Hubkette des Krans nie um die Last schlingen; angeschlagen wird mit Anschlagmitteln.
Wie der Neigungswinkel die Strangkraft erhöht
Je weiter die Stränge eines Gehänges gespreizt sind, desto größer ist die Kraft in jedem Strang. Bei einem symmetrisch belasteten Zweistranggehänge trägt jeder Strang die halbe Last mal 1/cos β; β ist der Neigungswinkel zwischen Strang und Senkrechter.
| Neigungswinkel (β) | Faktor (1/cos β) | Kraft je Strang bei 2 t Last |
|---|---|---|
| 0° | 1,00 | 1,00 t |
| 30° | 1,15 | 1,15 t |
| 45° | 1,41 | 1,41 t |
| 60° | 2,00 | 2,00 t |
Bei 60° trägt jeder Strang das volle Gewicht der Last. Belastungstabellen unterscheiden deshalb Neigungswinkel bis 45° und von 45° bis 60°; Neigungswinkel über 60° sind nach der DGUV Information 209-013 „Anschläger“ verboten. Ist nicht sichergestellt, dass sich die Last gleichmäßig verteilt, darf bei Zweistranggehängen nur mit einem Strang, bei drei- und viersträngigen Gehängen nur mit zwei Strängen gerechnet werden (DGUV Regel 109-017, DGUV Information 209-013). Tragfähigkeiten nennen die Kennzeichnung des Anschlagmittels und die DGUV Information 209-021.
Welche Regeln gelten beim Heben, Verfahren und Absetzen?
- Erst anlüften. Die Last wenige Zentimeter anheben und anhalten: Gleichgewicht, Sitz der Anschlagmittel und Bremse prüfen. Kippt die Last, absetzen und neu anschlagen.
- Haken senkrecht über der Last. Lasten nicht schrägziehen oder schleifen; das verbietet § 37 DGUV Vorschrift 52 bis auf eng begrenzte Ausnahmen. Festsitzende Lasten nicht losreißen; § 38 erlaubt das ohnehin nur mit Kranen mit Überlastsicherung.
- Weich anfahren und bremsen. Ruckartige Bewegungen lassen die Last pendeln, und eine pendelnde Last kann Personen oder Bauteile treffen. Warten Sie, bis sie zur Ruhe gekommen ist, und führen Sie Lasten bei Bedarf mit einem Führungsseil.
- Last niedrig transportieren. Nur so hoch wie nötig heben, Lasten nicht über Personen hinwegführen (§ 30 Abs. 9) und bei Bedarf Warnzeichen geben. Kann der Kranführer die Last nicht über den gesamten Weg beobachten, steuert er nur auf Zeichen eines Einweisers (§ 30 Abs. 7).
- Endschalter nicht als Betriebshalt nutzen. Den Haken nach Sicht vor dem Endschalter anhalten. Endstellungen, die nur durch Notendschalter oder Rutschkupplungen begrenzt sind, darf der Kranführer betriebsmäßig nicht anfahren (§ 30 Abs. 13).
- Not-Halt nur im Notfall. Betätigen, wenn eine Bewegung beim Loslassen des Tasters nicht stoppt oder jemand gefährdet ist, nicht als normalen Halt.
- Steuerung in Reichweite. Solange eine Last am Kran hängt, behält der Kranführer die Steuereinrichtungen im Handbereich (§ 30 Abs. 11).
- Wind beachten. Dem Wind ausgesetzte Krane nicht über die vom Hersteller festgelegten Grenzen hinaus betreiben und spätestens bei der kritischen Windgeschwindigkeit sowie bei Arbeitsschluss mit der Windsicherung festlegen (§ 30 Abs. 6).
- Mehrere Krane abstimmen. Überschneiden sich Arbeitsbereiche oder heben mehrere Krane eine Last gemeinsam, legt der Unternehmer den Ablauf vorher fest; das gemeinsame Heben überwacht ein Aufsichtführender (§ 33).
Wie verständigen sich Kranführer und Anschläger?
Von Hand angeschlagene Lasten darf der Kranführer erst auf eindeutige Zeichen des Anschlägers, des Einweisers oder eines anderen vom Unternehmer bestimmten Verantwortlichen bewegen. Die Zeichen werden vorher vereinbart, und unsachgemäß angeschlagene Lasten befördert er nicht (§ 30 Abs. 10). Außerdem gilt:
- Schlagen mehrere Personen eine Last an, gibt nur eine Person die Zeichen, und diese wird dem Kranführer bekanntgegeben.
- Anschläger treten aus dem Gefahrbereich heraus, bevor sie Zeichen geben oder den Kran steuern (DGUV Information 209-013).
- Ein Haltzeichen sollte der Kranführer immer befolgen, gleich wer es gibt.
- Verständigt wird per Handzeichen, Sprechfunk oder in unmittelbarer Nähe per Sprache, immer nach vorheriger Absprache.
Die Handzeichen für das Einweisen enthält Anhang 2 der ASR A1.3. Für internationale Teams beschreibt ISO 16715 einen einheitlichen Grundbestand an Handzeichen für Krane, ohne nationale Zeichen zu ersetzen.
Wie wird der Kran nach der Arbeit abgestellt?
- Last absetzen und keine Last hängen lassen. Nach BetrSichV müssen hängende, nicht geführte Lasten ständig beobachtet werden, es sei denn, der Zugang zum Gefahrenbereich wird verhindert und die Last wird sicher gehalten.
- Anschlag- und Lastaufnahmemittel abnehmen und so aufbewahren, dass sie nicht beschädigt werden.
- Den leeren Haken hochfahren und den Kran so parken, dass Verkehrswege, Tore und andere Krane frei bleiben.
- Steuereinrichtungen in Nullstellung bringen, die Energiezufuhr sperren und den Funksender gegen unbefugtes Einschalten sichern (§ 30 Abs. 5).
- Krane im Freien mit der Windsicherung festlegen.
- Festgestellte Mängel melden und dem Ablöser mitteilen. Für Wartung, Inspektion und Instandsetzung wird der Kran abgeschaltet und gegen unbefugtes Wiedereinschalten gesichert (§§ 41, 42).
Was ist beim Brückenkran verboten?
- Den Kran über die höchstzulässige Belastung hinaus belasten (§ 31) oder eine Last unbekannten Gewichts „probeweise“ anheben.
- Sich unter schwebenden Lasten aufhalten oder Lasten über Personen hinwegführen.
- Personen mit der Last oder der Lastaufnahmeeinrichtung befördern oder angehobene Lasten betreten (§ 36).
- Lasten schrägziehen, schleifen oder Fahrzeuge mit der Last bewegen (§ 37).
- Überlastsicherung, Endschalter oder Not-Halt überbrücken oder verstellen.
- Beschädigte oder nicht gekennzeichnete Anschlagmittel verwenden.
- Ohne Beauftragung Kran fahren, den Kran ohne Zustimmung des Kranführers oder während der Fahrt betreten (§ 35) oder Störungen ohne Befugnis selbst beheben.
Was bei einer Störung zuerst zu tun ist, zeigt unser Beitrag Störungen am Brückenkran.
Wie Ervan Cranes Sie unterstützt
Ervan Cranes konstruiert und fertigt Brückenkrane in seinem Werk in Torbalı (İzmir) und nimmt sie vor Ort in Betrieb. Unser Service Wartung und technischer Support umfasst regelmäßige Wartung, Störungsbehebung und Bedienerschulung, für von uns gelieferte Systeme und für bestehende Krananlagen. Die Schulung ersetzt nicht die Unterweisung und Beauftragung durch den Unternehmer.
Schulung oder Wartung fragen Sie über unser Angebotsformular an. Technische Angaben sind optional; unbekannte Felder können Sie leer lassen, unser Ingenieurteam klärt sie mit Ihnen ab. Neue Krane finden Sie unter Brückenkrane, für alles andere nutzen Sie unseren Kontakt.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung. Er ersetzt weder die Betriebsanleitung des Kranherstellers noch Ihre Gefährdungsbeurteilung oder die geltenden Vorschriften.
Häufige Fragen
Braucht man für den Brückenkran einen Kranführerschein?
Einen staatlichen Kranführerschein wie beim Pkw gibt es für Brückenkrane nicht; umgangssprachlich ist damit meist der Befähigungsnachweis nach DGUV Grundsatz 309-003 gemeint. Entscheidend ist § 29 DGUV Vorschrift 52: Kranführer müssen mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet, im Führen des Krans unterwiesen und zuverlässig sein, ihre Befähigung dem Unternehmer nachgewiesen haben und von ihm beauftragt sein. Wie Ausbildung und Befähigungsnachweis aussehen, beschreibt der DGUV Grundsatz 309-003.
Was muss der Kranführer bei Arbeitsbeginn prüfen?
Nach § 30 DGUV Vorschrift 52 prüft er die Funktion der Bremsen und Notendhalteinrichtungen, beobachtet den Kran auf augenfällige Mängel und prüft bei Funksteuerung, ob der Sender dem richtigen Kran zugeordnet ist. Sinnvoll sind zudem Sichtkontrollen an Haken, Hakenmaulsicherung, Seil oder Kette, Not-Halt, Warneinrichtungen und Anschlagmitteln. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln stellt er den Kranbetrieb ein und meldet sie.
Warum darf man sich nicht unter schwebenden Lasten aufhalten?
Anschlagmittel können reißen, Lasten aus dem Gehänge rutschen, lose Teile herabfallen oder Bremsen versagen. Dann schützt keine persönliche Schutzausrüstung. Die BetrSichV verlangt deshalb, dass Beschäftigte nicht durch hängende Lasten gefährdet werden und hängende Lasten nicht über ungeschützte Bereiche bewegt werden, an denen sich für gewöhnlich Beschäftigte aufhalten. Führen Sie Lasten mit Führungsseilen aus sicherem Abstand.
Warum soll man nicht in den Endschalter fahren?
Der Hubendschalter ist eine Sicherheitseinrichtung, kein Betriebsschalter. Wer ihn ständig anfährt, verschleißt Schalter und Steuerung; versagt er einmal, kann die Unterflasche gegen Katze oder Trommel fahren und das Seil reißen. Halten Sie den Haken nach Sicht vorher an und prüfen Sie den Endschalter bei Arbeitsbeginn ohne Last und langsam. Endstellungen, die nur durch Notendschalter begrenzt sind, dürfen betriebsmäßig nicht angefahren werden.
Dürfen Personen mit dem Brückenkran befördert werden?
Nicht mit der Last oder der Lastaufnahmeeinrichtung: Das verbietet § 36 DGUV Vorschrift 52, ebenso das Betreten angehobener Lasten. Nach BetrSichV dürfen Beschäftigte nur mit hierfür vorgesehenen Arbeitsmitteln gehoben werden; Ausnahmen sind an strenge Bedingungen geknüpft. Für Personenaufnahmemittel am Kran gelten enge Sonderregeln, unter anderem eine schriftliche Mitteilung an die Berufsgenossenschaft. Für Arbeiten in der Höhe ist eine Hubarbeitsbühne in der Regel die richtige Wahl.



