Wartung & Sicherheit 8 Min. Lesezeit
Sicherheitseinrichtungen am Brückenkran: Aufgaben und Prüfung
Überlastsicherung, Endschalter, Kollisionsschutz, Not-Halt, Bremsen und Hakenmaulsicherung: wovor jede Einrichtung schützt, wie man sie prüft und warum sie nie überbrückt werden darf.
Ervan Cranes Engineering
Zu den Sicherheitseinrichtungen am Brückenkran gehören Überlastsicherung, Hub- und Fahrendschalter, Endanschläge mit Puffern, Not-Halt, Federdruckbremsen und Hakenmaulsicherung – je nach Einsatz ergänzt um Kollisionsschutz, Warneinrichtungen und Sturmsicherung. Jede Einrichtung schützt vor einem bestimmten Versagen und wirkt nur, wenn sie regelmäßig geprüft und nie überbrückt wird.
Überlastsicherung: ab 1000 kg Pflicht
Die Überlastsicherung verhindert, dass das Hubwerk mehr hebt, als der Kran tragen darf. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Anhang I, Nr. 4.2.2) fordert sie für Krane mit einer Tragfähigkeit ab 1000 kg – das betrifft die große Mehrheit der Industriekrane.
Gemessen wird die Last mit Kraftmessdose oder Messbolzen am Seilfestpunkt bzw. in einer Seilrolle, mit einem Sensor unter dem Hubwerk oder elektronisch über die Motorleistung; kleine Kettenzüge nutzen häufig eine Rutschkupplung. Spricht die Sicherung an, wird das Heben gesperrt, das Senken bleibt möglich – so lässt sich die Last sicher absetzen. Viele Systeme warnen kurz vor der Abschaltung.
Entscheidend ist die Einstellung. Der Kran muss seine Nennlast einschließlich üblicher dynamischer Einflüsse heben können, eine echte Überlast aber stoppen. Den Wert legt der Hersteller fest; er wird bei der Inbetriebnahme und bei jeder wiederkehrenden Prüfung kontrolliert und darf nie für eine schwerere Last hochgesetzt werden.
Hubendschalter: oben, unten und Notendschalter
Hubendschalter stoppen den Haken an den Grenzen seines Wegs. Fährt die Hakenflasche gegen Katze oder Trommel, kann das Seil reißen und die Last abstürzen. Läuft das Seil vollständig ab, hängt die ganze Last an der Seilbefestigung – und dreht die Trommel weiter, wickelt sich das Seil gegenläufig auf: Aus „Senken“ wird „Heben“.
- Betriebsendschalter oben und unten sind meist als Getriebeendschalter ausgeführt, den die Trommel antreibt. Der untere Endschalter sorgt dafür, dass die erforderlichen Sicherheitswindungen auf der Trommel bleiben.
- Der Hub-Notendschalter ist ein zweiter, unabhängiger Schalter, oft direkt von der Hakenflasche betätigt, der das Hubwerk abschaltet, wenn der Betriebsendschalter versagt. Er ist die letzte Sicherung, kein Arbeitsanschlag.
Da der Getriebeendschalter Trommelumdrehungen zählt, muss er nach einem Seilwechsel oder Arbeiten am Hubwerk neu eingestellt und geprüft werden. Beim Test fährt der Kranführer den oberen Endschalter langsam und ohne Last an.
Fahrendschalter, Puffer und Kollisionsschutz
Fahrendschalter
Endschalter für Kranfahren und Katzfahren halten den Kran an, bevor er das Ende der Kranbahn oder des Kranträgers erreicht. Bei höheren Geschwindigkeiten schaltet ein Vorendschalter zuerst auf Schleichgang, danach folgt der Halt – das hält Pufferstöße klein und die Last ruhig.
Endanschläge und Puffer
Endanschläge an beiden Enden von Kranbahn und Kranträger sind die mechanische letzte Sicherung. Puffer aus Gummi, zelligem Polyurethan, Federn oder Hydraulik nehmen die Bewegungsenergie auf. Die Endanschläge der Kranbahn gehören zur Tragkonstruktion; die Pufferkräfte müssen in deren Bemessung einfließen.
Kollisionsschutz bei mehreren Kranen auf einer Bahn
Fahren zwei oder mehr Krane auf derselben Kranbahn, misst ein Kollisionsschutz mit Laser-, Infrarot- oder Radarsensoren den Abstand, bremst die Krane ab und hält sie an, bevor sie sich berühren. Nach demselben Prinzip lassen sich Bereiche sperren, über die nie eine Last schweben darf, etwa Büros, Leitstände oder Schaltanlagen.
Not-Halt, Netztrennung und Federdruckbremsen
Jeder Steuerstand – Hängetaster, Funkfernsteuerung oder Führerhaus – braucht einen Not-Halt, der alle Kranbewegungen abschaltet, in der Regel über den Kranschalter (Hauptschütz). Bei Funkfernsteuerungen muss der Kran auch bei Verlust der Funkverbindung anhalten. Der Not-Halt ist für Notfälle gedacht; als normaler Halt genutzt, verschleißt er Bremsen und Schütze und bringt die Last ins Pendeln.
Für Wartungsarbeiten trennt der abschließbare Netzanschlussschalter an der Einspeisung der Schleifleitung die gesamte Kranbahn, ein zweiter Schalter am Kran den Kran selbst. Die EN 60204-32, die Norm für die elektrische Ausrüstung von Hebezeugen, regelt diese Einrichtungen ebenso wie den Not-Halt.
Bei schützgesteuerten Antrieben kommt die Phasenfolge- und Phasenausfallüberwachung hinzu. Wird die Zuleitung mit zwei vertauschten Phasen angeschlossen, wird aus „Heben“ „Senken“, und die Betriebsendschalter stoppen die Bewegung nicht mehr.
Die Haltebremsen von Hub- und Fahrwerken sind Federdruckbremsen, die elektrisch gelüftet werden. Bei Stromausfall oder Not-Halt fallen sie selbsttätig ein und halten die Last. Ein Frequenzumrichter verzögert im Normalbetrieb elektrisch, ersetzt die mechanische Bremse aber nicht. Bei kritischen Lasten wie flüssigem Metall wird häufig eine zweite, unabhängige Hubwerksbremse gefordert.
Hakenmaulsicherung, Warneinrichtungen, Schienenräumer und Zugänge
- Hakenmaulsicherung: verhindert, dass Anschlagmittel aus dem Haken rutschen. Sie muss selbsttätig zurückfedern und das Hakenmaul vollständig schließen; mit verbogener oder fehlender Sicherung wird nicht gearbeitet.
- Warneinrichtungen: Hupe und Rundumleuchte warnen Personen im Fahrbereich. Eine Lastanzeige zeigt dem Kranführer das Gewicht, bevor die Überlastsicherung eingreifen muss.
- Schienenräumer und Radabweiser: Schienenräumer vor den Laufrädern schieben Werkzeuge und Fremdkörper von der Schiene. Bei bodenfahrenden Portalkranen schützen sie zusätzlich die Füße von Personen.
- Sichere Zugänge für die Wartung: Laufstege mit Geländer am Kranträger, sichere Zustiegsstellen und – wo der Kran über eine Tür erreicht wird – ein Türkontaktschalter, der den Kran beim Öffnen abschaltet.
Im Freien: Windmessung und Sturmsicherung
Im Freien wird Wind zum Lastfall. Ein Windmesser warnt den Kranführer ab einer ersten Schwelle und stoppt den Betrieb bei der vom Hersteller festgelegten Betriebswindgrenze. Außer Betrieb wird der Kran in Parkstellung mit Sturmverankerung oder Schienenzangen gesichert, damit Böen ihn nicht über die Schienen treiben. Beschichtung und Elektrik im Außeneinsatz behandelt unser Beitrag zu Kranen im Außenbereich und Korrosionsschutz.
Sicherheitseinrichtungen am Brückenkran im Überblick
| Einrichtung | Schützt vor | Prüfung |
|---|---|---|
| Überlastsicherung | Heben über die Nennlast | Mit Prüflast bei Inbetriebnahme und wiederkehrender Prüfung |
| Hubendschalter | Anfahren der Trommel; Seilablauf | Vor Arbeitsbeginn langsam anfahren; nach Seilwechsel einstellen |
| Hub-Notendschalter | Versagen des Betriebsendschalters | Funktionsprüfung bei wiederkehrender Prüfung |
| Fahrendschalter, Endanschläge, Puffer | Auffahren auf Bahn- oder Trägerende | Abbrems- und Haltetest; Zustand der Puffer |
| Kollisionsschutz | Zusammenstoß zweier Krane | Annäherungstest mit niedriger Geschwindigkeit |
| Not-Halt | Jede gefährliche Situation | Vor Arbeitsbeginn betätigen: alles steht |
| Haltebremsen | Absinken oder Absturz der Last | Haltetest; Luftspalt und Belagverschleiß |
| Hakenmaulsicherung | Herausrutschen des Anschlagmittels | Schließt selbsttätig und vollständig |
| Sturmverankerung, Schienenzangen | Abtreiben durch Wind | Bei Schichtende setzen; Ankerpunkte prüfen |
Tägliche Kontrolle, wiederkehrende Prüfung – und kein Überbrücken
Was der Kranführer vor Arbeitsbeginn kontrolliert
- Rundgang: keine losen Teile, kein Ölaustritt, keine beschädigten Leitungen, keine Hindernisse im Fahrweg.
- Haken, Hakenmaulsicherung und Seil bzw. Kette: keine Verformung, keine Knicke, keine Drahtbrüche, keine beschädigten Glieder.
- Steuerung: Alle Taster gehen in die Nullstellung zurück; Hängetaster oder Funksender sind unbeschädigt und eindeutig beschriftet.
- Not-Halt: Beim Betätigen stehen alle Bewegungen.
- Bremsen: Das Hubwerk hält ohne Nachrutschen, die Fahrwerke halten im gewohnten Weg an.
- Oberer Endschalter: Langsam angefahren, stoppt er den Haken.
- Hupe und Warnleuchten funktionieren.
Mängel werden gemeldet, und der Kran bleibt bis zur Behebung außer Betrieb. Maßgeblich ist die Liste in der Betriebsanleitung. Zur Wartung siehe unsere Checkliste zur Kranwartung; wann Seil, Bremse und Haken getauscht werden müssen, erklärt der Beitrag zu Verschleißteilen am Brückenkran.
Wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person
In Deutschland verlangen die BetrSichV und die DGUV Vorschrift 52, dass Krane mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person (Sachkundiger) geprüft werden. In der Türkei sieht die İş Ekipmanlarının Kullanımında Sağlık ve Güvenlik Şartları Yönetmeliği regelmäßige Prüfungen durch befugte Personen in den dort festgelegten Abständen vor, bei Hebezeugen in der Regel jährlich. Den europäischen Rahmen erläutert unser Beitrag zu den Normen für Brückenkrane.
Sicherheitseinrichtungen nie überbrücken
Wer eine Überlastsicherung überbrückt, einen Endschalter festbindet oder einen Grenzwert „nur für diesen einen Hub“ hochsetzt, nimmt dem Kran genau den Schutz, auf den er ausgelegt ist. Spricht die Überlastsicherung an, ist die Last zu schwer oder falsch angeschlagen – die Sicherung tut ihre Arbeit. Schaltet eine Einrichtung zu früh oder grundlos ab, lassen Sie sie von einer fachkundigen Person prüfen und einstellen. Ein Kran mit defekter Sicherheitseinrichtung wird nicht benutzt.
Wie Ervan Cranes Sicherheit umsetzt
Bei Ervan Cranes wird jeder Kran auf Last, Spannweite, Hubhöhe und Einstufung ausgelegt; die Sicherheitseinrichtungen legen wir im selben technischen Entwurf fest. Nach der Stahlfertigung in unserem Werk in Torbalı montiert dasselbe Team, das den Kran konstruiert hat, ihn vor Ort, führt die Lastproben durch und nimmt ihn in Betrieb.
Für unsere Kranmodelle ERV05–RV50 liegt die CE-Konformitätsbestätigung ECP.25.02.C0045 nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU vor; zu den aufgeführten Bezugsnormen zählen EN 15011 und EN 12077-2 für Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen. Nach der Übergabe umfasst unser Wartungs- und Technikservice regelmäßige Wartung, Störungseinsätze und Kranführerschulungen; Ersatzteile wie Bremsen, Hakenflaschen, Seile und Steuerungskomponenten liefern wir ebenfalls.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Überlastsicherung am Kran Pflicht?
Ja, bei einer Tragfähigkeit ab 1000 kg: Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert für diese Krane eine Überlastsicherung. Auch darunter wird sie oft verlangt, vor allem wenn Lasten vor dem Heben nicht gewogen werden.
Wie oft müssen Sicherheitseinrichtungen geprüft werden?
Auf drei Ebenen: Der Kranführer kontrolliert vor Arbeitsbeginn Not-Halt, Bremsen, Hakenmaulsicherung und oberen Endschalter; das Wartungspersonal prüft in den Intervallen der Betriebsanleitung; die befähigte Person prüft bei der wiederkehrenden Prüfung, in Deutschland mindestens jährlich. Nach Reparaturen oder einem Seilwechsel werden die betroffenen Einrichtungen vor dem Weiterbetrieb erneut geprüft.
Lassen sich Sicherheitseinrichtungen nachrüsten?
In vielen Fällen ja. Überlastsicherung, Kollisionsschutz, zusätzliche Endschalter und Phasenüberwachung lassen sich nach einer Bewertung von Kran und Steuerung nachrüsten. Anschließend wird der Kran als Ganzes geprüft, denn jede neue Einrichtung verändert das Verhalten der vorhandenen Steuerung.
Sie planen einen neuen Kran oder möchten klären, welche Sicherheitseinrichtungen Ihre Anwendung braucht? Sehen Sie sich unsere Brückenkrane an und senden Sie uns Tragfähigkeit, Spannweite, Hubhöhe, Einstufung und Einsatzumgebung über das Angebotsformular. Die Sicherheitsausstattung legen wir gemeinsam mit dem Kran fest.



